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Aktenvernichtung

Fachgerechte Entsorgung Ihrer sensiblen Daten

Wir bieten Ihnen eine sichere und gesetzeskonforme Vernichtung. Diese umfasst Papierdokumente und verschiedene Datenträger.

Gerne stehen wir Ihnen mit unserem Know-how beratend zur Verfügung, wenn es beispielsweise um die korrekte Umsetzung der Anforderungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung geht.

Als anerkannter, zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb, erfolgt die regelmäßige Überwachung der Abläufe durch das Institut für Umwelttechnik. Darüber hinaus wird der gesamte Ablaufprozess regelmäßig von externen Qualitätsmanagern überprüft und nach ISO 9001:2015 zertifiziert.

Unsere Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass niemand nur die geringste Chance hat, unerwünschten Zugang zu Ihren Daten zu erlangen. Unsere hohen Sicherheitsstandards gelten für jeden Schritt des Vernichtungsprozesses.

Das Datenmaterial wird gemäß Bundesdatenschutzgesetz und DIN 66399 nach Schutzklasse 2, Sicherheitsstufe P-4, 0-4 , T-4, H-4, E-3, F-1 vernichtet – dies bestätigen wir Ihnen durch ein Zertifikat.

Ihre Vorteile:

  • Geschlossene Sicherheitskette von der Abholung bis zur zertifizierten Vernichtung nach Bundesdatenschutzgesetz und DIN 66399
  • Dienstleistungen werden ausschließlich von festangestellten und auf das Datengeheimnis verpflichteten Mitarbeitern durchgeführt
  • kostengünstige und vertrauliche Abwicklung
  • Abholung im verschlossenen Lkw
  • lückenlose Dokumentation der Verfahren und Mengen mit Vernichtungserklärung
  • Zerkleinerung des Materials nach Sicherheitsstufe P-4, 0-4 , T-4, H-4, E-3, F-1
  • Rekonstruktion der Daten unmöglich
  • Spezielle Sicherheitsbehälter für ein Höchstmaß an Sicherheit, sind in verschiedenen Größen verfügbar. Kundenfreundliche Anlieferung, Archivräumung, Turnusabholungen, sowie Zusatzleerungen bei Bedarf.
  • Umfassende Datenschutzberatung durch Mitarbeiter mit großem Know-how
  • Die Berechnung erfolgt nach Gewicht oder pauschal nach Vereinbarung. Sprechen Sie uns an – gerne unterbreiten wir Ihnen ein passendes Angebot.
  • Gemäß § 223 SGB IX können Firmen, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen zur Beschäftigung der Behinderten beitragen, bis zu 50% des Lohnanteiles auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.

Benutzen Sie die untenstehenden Links, um zu unserem Zertifikat und unseren Einsatzbereich zu gelangen:


Wir nehmen Ihre Daten, die fachgerecht entsorgt werden soll, auch direkt vor Ort an!

Annahmezeiten:
Mo. - Do.: 9:00 -15:00 Uhr
Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr

Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf:

Michael Appel und Jürgen Lorenzen
Schleiwerk Schuby
Husumer Straße 11
24850 Schuby

T 04621 851 179
M 0170 5 44 17 91
Telefonzeiten:
Mo.-Fr. :  9:00 - 12:00 Uhr

Mo.-Do.: 13:00 - 15:00 Uhr