Werkstattrat & Frauenbeauftragte
Der Werkstatt-Rat setzt sich aus 8 Vertreter*innen der einzelnen Werkstatträte der 15 Betriebsstätten zusammen. Die Arbeit im Werkstattrat ist sehr vielseitig und umfangreich. Sie richtet sich nach der gesetzlichen Grundlage: der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung. In regelmäßigen Abständen treffen sich die einzelnen Werkstatträte der Betriebsstätten und der Gesamt-Werkstattrat der Schleswiger Werkstätten, um verschiedene Themen und Anliegen der Beschäftigten unserer Werkstatt zu besprechen. Denn wir vertreten gemeinsam die Interessen und Rechte unserer Kolleg*innen.
Frauenbeauftrage
Sie vertreten die Interessen der weiblichen Werkstattbeschäftigten bei den Themen:
- Gleichstellung von Frauen und Männern
- Schutz vor Gewalt und Belästigung
- Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung
Aber auch außerhalb dieser Themen sind die Frauenbeauftragten sehr aktiv und haben schon einige Projekte für Frauen erstellt, z. B.
- eine Sportgruppe nur für Frauen und
- eine Frauen-Freizeit.
Die Schleswiger Werkstätten unterstützen die Arbeit der Frauenbeauftragten und ermöglichen ihnen eine regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen, damit sie gestärkt und geschult ihre Aufgaben wahrnehmen können.