Aus einem ausgelagerten Arbeitsplatz oder einem Praktikum in einer Firma kann ein sozialversicherungs-pflichtiger Arbeitsplatz werden.
Sie nutzen das Budget für Arbeit und wir begleiten Sie in der Anfangszeit.
Budget ist Französisch und wird Bü-dschee ausgesprochen. Ein Budget ist Geld für einen bestimmten Zweck.
Damit Ihnen der Wechsel in eine sozial-versicherte Tätigkeit leichter fällt, begleiten und unterstützen wir Sie weiterhin am neuen Arbeitsplatz.
Wir helfen, wenn es Fragen oder Probleme gibt.
Aber auch Ihr neuer Arbeitgeber bekommt Unterstützung, wenn er Menschen mit Behinderung eine sozial-versicherte Arbeit anbietet.
Für ihn gibt es einen Lohnkosten-Zuschuss, das Budget für Arbeit. So muss er Ihren Lohn nicht allein tragen.
Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen auf jeden Fall den gesetzlichen Mindest-Lohn und Beiträge in Ihre Sozial-Versicherung ein.
Sie sind dann renten-versichert, kranken-versichert und pflege-versichert.
Wenn Sie in eine sozial-versicherte Tätigkeit wechseln,
Verschiedene Möglichkeiten können Ihnen in der Übergangs-Zeit helfen.
In Schleswig-Holstein probiert man neue Wege in Modell-Projekten aus, damit Menschen mit Behinderungen eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden.
So ein neuer Weg ist zum Beispiel das Modell-Projekt Übergänge schaffen – Arbeit inklusiv.
Das Integrations-Amt und der Integrations-Fachdienst unterstützen Sie, auch nach dem Bundes-Teilhabe-Gesetz. Siehe Paragrafen §§ 60-61, SGB 9.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schleswiger Arbeitsbegleitung (SAB) informieren Sie über diese und andere Möglichkeiten.
Sie finden mit Ihnen den passenden Ansprechpartner sowie Assistenz.
Wenn Sie noch mehr wissen wollen, wenden Sie sich an Veit Bartenstein.